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28/9/2016 0 Kommentare

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Kärntner Jagdgesetz

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Wie in den Neuigkeiten bereits angeführt befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit einer Eingabe eines Kärntner Grundbesitzer, der seinen Grund und Boden von der Jagd freistellen will. In  Deutschland gibt es hier bereits einige Grundbesitzer, die aus ethischen Gründen die Jagd verbieten lassen.

Sollte der VGH zur rechtlichen Erkenntnis gelangen, dass dies auch in Österreich möglich ist, erscheint ein “jagdlicher Fleckerlteppich” unausweichlich. Wieder formieren sich Jagdgegner und bejubeln bereits ihren vermeintlichen Sieg. Zu hoffen ist, dass dieser Jubel zu früh ist. Die Auswirkungen für eine geordnete Jagd sind derzeit noch nicht abzusehen.

Darum ist es wieder einmal mehr wichtig, dass die Jägerschaft in der öffentlichen Meinung und Wahrnehmung einen positiven Stellenwert einnimmt.
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