18/9/2018 Weiterbildung Kundige PersonJägerinnen und Jäger, die die Ausbildung zur kundigen Person vor 2016 absolviert haben, müssen verpflichtend an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, um weiterhin vom Landeshauptmann für die Erstuntersuchung von erlegtem frei lebendem Wild herangezogen zu werden. Laut Auskunft der Landesveterinärdirektion wird nach Abschluss des Fortbildungsdurchgangs im kommenden Frühjahr allen Jägerinnen und Jägern, die bis dahin an keiner Fortbildungsveranstaltung teilgenommen haben, die Berechtigung, als kundige Person in der Steiermark tätig zu werden, entzogen und der Bescheinigungsblock sowie der Ausweis für kundige Personen eingezogen. Der Kurs kann bezirksübergreifend in der ganzen Steiermark besucht werden. Für die Anmeldung ist eine gültige Jagdkarte Voraussetzung, die Anmeldung kann bis zu 5 Werktage vor dem Termin erfolgen.
Die Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: http://www.jagd-stmk.at/kundige-personen-termine/ Kommentare sind geschlossen.
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