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28/10/2019

Nebelkrähen - Das BJA Murtal informiert

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Bildquelle: pixabay
Sehr geehrte Revierinhaberinnen und Revierinhaber, sehr geehrte Revierverantwortliche,
 
die Bejagung von Neben- und Rabenkrähen bildet weiterhin eine Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens dieser Wildarten. Das entsprechende Landesgesetzblatt finden Sie im Anhang.
Neu ist, dass die Meldung über getätigte Abschüsse von nun an monatlich vorgesehen ist. Die Eingabe erfolgt im WIS-Online und die entsprechende Anleitung finden Sie ebenfalls beigefügt. Die Meldung ist rückwirkend bis Juli monatlich möglich. Ich darf Sie bitten die entsprechenden Daten einzugeben!
 
Für Nicht WIS-Online Benutzer besteht die Möglichkeit die Meldung über das angefügte neue Niederwildformular an uns zu übermitteln.
 
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
 
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Jörg Regner
Bezirksjägermeister

landesgesetzblatt.nebelrabenkraehen.pdf
File Size: 105 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

wisstmk.nebelrabenkraehenmeldung-1.pdf
File Size: 695 kb
File Type: pdf
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niederwildmeldung.pdf
File Size: 97 kb
File Type: pdf
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Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Bernhard Hammer
8753 Fohnsdorf . Murtal
Tel.: +43 664 244 85 22
E-Mail: i[email protected]
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