28/10/2019 Nebelkrähen - Das BJA Murtal informiertBildquelle: pixabay Sehr geehrte Revierinhaberinnen und Revierinhaber, sehr geehrte Revierverantwortliche, die Bejagung von Neben- und Rabenkrähen bildet weiterhin eine Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens dieser Wildarten. Das entsprechende Landesgesetzblatt finden Sie im Anhang. Neu ist, dass die Meldung über getätigte Abschüsse von nun an monatlich vorgesehen ist. Die Eingabe erfolgt im WIS-Online und die entsprechende Anleitung finden Sie ebenfalls beigefügt. Die Meldung ist rückwirkend bis Juli monatlich möglich. Ich darf Sie bitten die entsprechenden Daten einzugeben! Für Nicht WIS-Online Benutzer besteht die Möglichkeit die Meldung über das angefügte neue Niederwildformular an uns zu übermitteln. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil Jörg Regner Bezirksjägermeister
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